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Das
Projekt - Stella Maria
Es soll ein Monument geschaffen werden, für die Kinder dieser Welt
und ihr Naturrecht auf beide leiblichen Eltern, dargestellt durch die
Büste einer Neugeborenen, vier Meter hoch, aus massivem Marmor gearbeitet
und 120 Tonnen schwer. Ein Stein des Anstoßes! Es ist ein Mahnmal
und ein Appell zu mehr Verantwortung unserer Gesellschaft für die
nachkommenden Generationen.
Kein Recht auf beide Eltern
Noch immer werden essentielle Rechte von Kindern missachtet. Dabei ist
die Rede nicht etwa von Kindern aus der Dritten Welt, sondern von Kindern,
die hier in Deutschland geboren sind und aufwachsen. Nicht alle Kinder
können sich der gemeinsamen Sorge beider Eltern gewiss sein. Noch
immer gibt es Elternteile, die ausgeschlossen sind, Verantwortung tragen
zu dürfen. Bis heute gibt es kein wirkliches Recht unserer Kindern
auf beide Eltern. Das geltende Gesetz (§1626a BGB) erlaubt z.B. einem
nicht verheirateten Vater nur dann für das Kind gemeinsam mit der
Mutter zu sorgen, wenn beide eine übereinstimmende Sorgeerklärung
abgegeben haben. Mit anderen Worten. Verweigert die Mutter eine übereinstimmende
Sorgerechtserklärung, dann entscheidet sie darüber, ob das Kind
einen Vater haben darf oder nicht.
Die Pflicht zum Umgang
Aber: Unabhängig vom Sorgerecht hat der Vater eine Pflicht zum Umgang.
Ebenso das Kind ein Recht darauf. (§1684 BGB) Doch dieses Recht der
Kinder wird vielen verwehrt. Es wird vereitelt. Die Väter werden
ausgegrenzt. Sie können ihrer Pflicht zum Kontakt mit ihrem Kind
nicht nachkommen. Sie werden mit oftmals zum Himmel schreienden Mitteln
daran gehindert.
Pflichtverletzung und kein Aufschrei
Man stelle sich vor, ein Arzt würde am Unfallort davon abgehalten
werden, seiner Pflicht nachzukommen, einem Unfallopfer zu helfen. Welch
ein Aufschrei ginge durch die Gesellschaft. Wenn es um die Pflicht von
Vätern geht, schweigt die Öffentlichkeit. Die betroffenen Kinder
können sich nicht äußern, die betroffenen Väter werden
vielfach nicht gehört.
Das Schweigen brechen
Mit seiner Skulptur will Marco Piono dieses Schweigen brechen. Wer weiß
schon, dass alle Väter verpflichtet sind Kontakt zu ihren Kindern
zu halten, wer weiß, wie viel Kinder davon betroffen sind einen
Elternteil missen zu müssen? Wer weiß um das millionenfache
Leid kleiner Seelen?
Die Bedeutung beider Elternteile
Das Monument ist in der Mitte vertikal geteilt und symbolisiert die Anteile
seiner Eltern, die jeder Mensch in sich trägt. Sowohl Mutter wie
Vater gleichermaßen bleiben ein Leben lang für jeden von uns
von Bedeutung. Ganz besonders für Kinder, für ihre Entwicklung
und ihre Identität sind beide Elternteile von existentieller Wichtigkeit.
Um diese Tatsache wird heute nicht mehr gestritten, weder in der Wissenschaft
noch in der Politik. Sie ist so allgemeingültig wie das Fallgesetz
und wird dennoch negiert.
Mut zur Vaterrolle
Marco Piono ist einer der ausgegrenzten Väter, dessen Tochter immer
wieder viele Tränen vergossen hat, weil sie ihren geliebten Vater
nicht sehen darf. Ein tiefer Schmerz, der bleibende Wunden hinterlässt,
die niemals vernarben. Ein tiefer Einschnitt nicht nur im Leben seines
Kindes, sondern auch für den Vater. Kinder wünschen sich nichts
mehr, um glücklich zu sein, als beide Eltern. (Scheidung und Trennung
rangiert nach dem Tod eines Elternteils an zweiter Stelle kindlicher Schreckensträume.)
Seit acht Jahren setzt sich Marco Piono ein, für seine Tochter da
zu sein, ohne sichtbaren Erfolg; ein Schicksal, das er mit vielen teilt.
Die meisten lassen sich entmutigen und geben irgendwann ihren Einsatz
auf, Einige nicht. Sie tun Recht, dem Kind zuliebe. Marco Piono möchte
mit seinem Projekt allen Mut machen, sich für die Rechte von Kinder
einzusetzen. Er weiß: Jedes Kind möchte beide, Vater und Mutter,
gleichermaßen lieben dürfen und geliebt werden. Keinem Kind
soll dieses Grundbedürfnis weiterhin verwehrt bleiben. Seine Tochter
spürt, auch wenn er immer wieder ausgegrenzt wird und aus ihrem Leben
ferngehalten, ihr Vater steht dennoch 100%tig zu ihr.
(K)eine Chance, großes Projekt, neue Hoffnung
Ihm ging es wie Vielen. Erst als er selbst Vater war, wurde ihm bewusst:
Nicht alle Väter dürfen ihre Rolle auch ausfüllen. Wenn
die Mutter es nicht will und sie darin in einer Gesellschaft falsch verstandener
Emanzipation auch noch gestärkt wird, bleiben diese Kinder ohne Chance.
Sie sind amputiert von einem wichtigen Teil ihrer selbst. Das Leid seiner
Tochter, die Verwundungen in ihrem und seinem Leben motivierte den Künstler
zu diesem monumentalen Projekt. Seit ihrer Geburt hat er bereits daran
gearbeitet. Zwei weitere Jahre wird er benötigen, um die Büste
fertig zu stellen.
Der Erlös aus dem Verkauf von Bronzen des Ursprungsmodells soll helfen,
das gegenwärtige Leid zu lindern, verbunden mit der Botschaft und
dem Appell, die menschenunwürdige Gesetze und eine menschenverachtende
Praxis in Deutschland zu ändern. Jährlich sind es ca. 150.000
Kinder, die zu Trennungs- und Scheidungswaisen werden.
"Nach der von Ihnen erwähnten rechtstatsächlichen Untersuchung
von Prof.Proksch betrug im Jahr 2000 der Anteil der Eltern,die nach der
Scheidung die gemeinsame Sorge fortführten,75%.Bei diesen gemeinsam
sorgeberechtigten Eltern lag die Zahl der Elternteile, die nur selten
oder gar keinen Kontakt zu ihren Kindern hatten,bei unter 10%.Dieser Anteil
war in Fällen der Alleinsorge eines Elternteils deutlich höher.
Hier hatte bereits ca.1 Jahr nach der Scheidung fast ein Drittel der Eltern
ohne elterliche Sorge keinen oder nur noch selten Kontakt zu ihren Kindern.
Proksch schließt unter anderem daraus, dass sich die gemeinsame
Sorge in der Regel positiv auf das Eltern-Kind-Verhältnis auswirkt."(Aus
einem Schreiben des Bundesministeriums der Justiz, Dr.Schomburg, vom 15.Dezember
2003)
Geeintes Europa, nationale Kleinstaatlichkeit ?
Weil es die europäische Union so wollte, hat auch Deutschland sein
Kindschaftsrecht geändert. Viele Paragraphen aus dem Bürgerlichen
Gesetzbuch wurden dem europäischen Recht angeglichen.
1.Das gemeinsame Sorgerecht wurde zum Regelfall, allerdings nur für
einmal verheiratete Eltern. Zudem wurde der Regelfall gemeinsamer Sorge
leider nur halbherzig angegangen. (Einer bestimmt über Alltagsfragen,
der andere über wesentliche Fragen mit, die über Alltagsfragen
hinausgehen, Vetorecht.)
2.Nicht
eheliche Kinder wurden den ehelichen Kindern gleichgestellt, zumindest
was das Umgangs- und das Erbschaftsrecht angeht.
3.Großeltern und Geschwister wurden einbezogen, aber nicht mit
einem originären Recht zum Umgang, sondern nur auf Antrag, und nur
dann, wenn es dem angeblichen Wohl des Kindes entspricht.
4.Alte Zöpfe, wie der Begriff "elterliche Gewalt"wurden
längst abgeschnitten.
5. Gesprochen wird von elterlicher Sorge, leider nicht von elterlicher
Verantwortung.
6. Sowohl für die elterliche Sorge, wie für den Umgang
rangiert die Pflicht vor dem Recht.
Gemessen an den vorangegangenen Kindschaftsrechtsnormen bedeutet diese
Gesetzesänderung einem großen Schritt nach vorne.
Deutsches Kindschaftsrecht, neuer Wein in alten Schläuchen
Dennoch bleibt das neue Kindschaftsrecht dem Grunde nach eine Mogelpackung.
Das Recht des Kindes auf beide Eltern wird immer noch nicht als ein Naturrecht
gesehen, anerkannt und konsequent in gültige Rechtsnormen gegossen.
Die Gesetzeslage
Der Paragraph 1626a BGB
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateten Eltern; Sorgeerklärung.
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet,
so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1.erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmenwollen (Sorgeerklärungen),oder
2.einander heiraten (2)Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
Trotz der Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder, werden
durch dieses Gesetz nichteheliche Kinder benachteiligt. Erst durch übereinstimmende
Sorgeerklärungen oder eine Ehe hat ein nichtehelich geborenes Kind
Anspruch auf eine gemeinsame elterliche Verantwortung. Ehelich geborene
Kinder können diesen Anspruch auf eine gemeinsame Verantwortung durch
beide Elternteile verlieren, wenn ein Elternteil die alleinige Sorge beantragt.
Der Paragraph 1671 BGB
Gentrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge Leben Eltern, denen
die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt,
so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die
elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge alleine überträgt.
Dem Antrag ist stattzugeben, soweit der andere Elternteil zustimmt, es
sei denn, dass das Kind das 14.Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung
widerspricht, oder zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen
Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes
am besten entspricht.
Was das Wohl des Kindes ist, das weiß niemand. Der Ehrenvorsitzende
des Deutschen Familiengerichtstags, Prof. Siegfried Willutzki, hat vorgeschlagen
einen Nobelpreis an denjenigen zu vergeben, der im Stande ist diesen unbestimmten
Rechtsbegriff zu definieren. Bei 23% der Scheidungen im Jahr 2000 ist
das alleinige Sorgerecht beantragt worden und es musste dem Antrag stattgegeben
werden unter dem Gesichtspunkt eines dehnbaren Gummibegriffs "Wohl
des Kindes". Hier ist ein Kind, soweit es noch nicht das 14. Lebensjahr
vollendet hat, der Willkür dieses unbestimmten Rechtsbegriffes ausgesetzt.
In über 90% reichen Frauen die Scheidung ein. Sie sind es auch, die
in der Regel das alleinige Sorgerecht für sich beantragten, mit der
Konsequenz, dass ihre Kinder in mehr als einem Drittel der Fälle
ihre Väter bereits nach kurzer Zeit nahezu nicht mehr sehen.
Kooperationsresistenz wird belohnt
In der Regel wird vom Antragsteller, um die alleinige Sorge übertragen
zu bekommen, fehlende Kooperation angegeben. Aus der Praxis wissen wir,
dass diese fehlende Kooperationsbereitschaft bewusst vom Antragsteller
initiiert wird. Denn, zeigt sich eine Mutter (sie ist es bei der das Kind
meistens wohnt) nicht kooperationsbereit (mit dem Mann will ich nicht
reden), darf sie nach heutiger Gerichtspraxis ziehmlich sicher sein, die
alleinige Sorge zu erhalten (Zurzeit haben 92% der Frauen, die das alleinige
Sorgerecht beantragten es auch bekommen) Kurzum: Wenn eine Mutter nicht
will, dann will sie nicht und bekommt auch Recht. Denn: Was soll ein Richter
tun, um seine Akte wieder schließen zu können? Haben Sie eine
Lösung, solange es den §1671 BGB noch gibt?
Der §1671 muss ersatzlos gestrichen werden. Kinder sollen den anderen
Elterteil nicht verlieren. Eltern bleiben Eltern ein Leben lang. Verantwortung
soll nicht mehr an Richter abgegeben werden können. Sicherlich gibt
es Fälle, in denen der Staat zum Schutz des Kindes eingreifen muss.
Dafür bedarf es aber nicht des §1671. BGB. Hierfür steht
der §1666 im bürgerlichen Gesetzbuch.
Der Paragraph 1666 BGB
Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls.
Wird das körperliche,geistige oder seelische Wohl des Kindes
oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen
Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes,durch unverschuldetes Versagen
der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet,so hat
das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage
sind, die Gefahr abzuwenden,die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen
Maßnahmen zu treffen.
In diesem Paragraphen geht es also um die Abwendung einer Gefahr und
nicht um ein nach allen Seiten hin definierbaren ""richterlichen
Zwang" zum Sorgerechtsbeschluss. Gefahren sind feststellbar und können
konkret benannt werden, ohne einen unbestimmten Rechtsbegriff bemühen
zu müssen. Auch drohende Gefahren können durchaus über
geeignete Maßnahmen abgewendet werden, ohne Sorgerechtsentzug. Im
Falle des §1666 ist der Sorgerechtsentzug die ultima Ratio, das aller,
aller letzte Mittel. Erst sollen Eltern, nach dem Willen des Gesetzgebers,
in der Lage und gewillt sein, Gefahren abzuwenden, ehe der Staat zu anderen
Maßnahmen greift. Man kann Eltern in die Lage versetzten und zum
Willen zur Verantwortung bringen. Dies könnte bedeuten, Eltern zur
Kooperation durch geeignete Mittel aufzufordern. Die Erfahrung zeigt,
Beratung, auch erzwungen, kann Wunder bewirken. Es gibt in vielen gesellschaftlichen
Bereichen "verordnete Beratung", warum nicht auch hier und gerade
hier, wenn es um die Entwicklung von Kindern geht.
Die Praxis mit dem Umgang
§1684 BGB Umgang de Kindes mit den Eltern
1.)Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elterteil
ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Hier hat der Gesetzgeber die Pflicht vor das Recht gestellt, gleichrangig
für jeden Elternteil. Allerdings: Wenn eine Mutter, (in der Regel
ist es die Mutter) den Umgang des Kindes mit dem anderen Elterteil vereitelt,
bleibt dies für sie folgenlos. Es gibt keine strafrechtliche Sanktion,
ähnlich wie in Frankreich, einem Land, in dem auf Umgangsboykott
eine halbjährige Haftstrafe folgen kann. (Diese Sanktionsandrohung
zeigt tatsächlich Wirkung) Immer wieder sind mehr und mehr, vor allem
Väter, dem Umgangsboykott ausgesetzt, ohne dass der andere Elternteil
dafür eine Strafe zu erwarten hätten.
Ist Umgangsvereitlung Kindesmissbrauch?
Es gibt Wissenschaftlicher, die sagen, Umgangsboykott ist Kindesmissbrauch.
Bei einer Umgangspflichtmissachtung des Elternteils, bei dem die Kinder
wohnen, sehen sich diese Kinder veranlasst, aus Angst, möglicherweise
beide Elternteile zu verlieren, einen ihrer am meisten geliebten Menschen
aus ihrem Kopf und aus ihrer zarten Seele verbannen. Das Phänomen
einer solchen Elternkindentfremdung wird inzwischen mit dem so genannten
Parental Alienation Syndrom, kurz PAS diagnostiziert, einhergehend mit
Krankheitsympthomen, ähnlich einer Posttraumatischen Belastung, wie
wir sie bei Folter- und Unfallopfern kennen.
Eine weit verbreitete Folge: Beziehungsstörungen
Ungeachtet manchmal lebenslanger psychosomatischer Störungen, deren
Ursachen leider bis heute nicht an ihren Quelle gesucht werden; die meisten
Menschen, allein erzogen, leiden im erwachsenen Alter unter Beziehungsstörungen.
Sie lassen sich öfter scheiden als andere oder heiraten gleich mehrmals.
(Siehe unser Bundeskanzler). Nicht alle werden Bundeskanzler oder Außenminister.
Jedenfalls 25% der unter PAS leidenden Kinder bekommen ihr späteres
Leben oft nicht mehr in den Griff. Sie schmeißen die Schule, nehmen
Drogen, schlagen einen kriminellen Lebensweg ein oder gehen der Prostitution
nach. Wird der andere Elternteil verächtlich gemacht und Elternwunsch
wird ausradiert, kann die Konsequenz daraus sein: Ausbruch oder Flucht
in die innere Imigration. Mädchen neigen dazu sich zunächst
anzupassen und in der Adoleszenzphase auszubrechen. Jungs zeigen oft schon
sehr viel früher Verhaltensauffälligkeiten
Urteilen Sie selbst. Ist Umgangsvereitlung Kindesmissbrauch?
Kinder gehören niemand. Sie sind das Eigentum von Keinem. Sie
gehören sich selbst. Damit dies so bleibt (der Mensch wird was er
ist, Mensch) tragen in erster Linie die leiblichen Eltern die Verantwortung.
Deshalb: Für eine gemeinsame elterliche Verantwortung, ohne Wenn
und Aber!
Daher die ersatzlose Streichung des §1671 BGB und die tatsächliche
Gleichstellung von ehelich und nicht ehelich geborenen Kindern.
Das Projekt Stella Maria soll ein Appell und eine Botschaft an alle sein,
die für die Rechte unserer Kinder eintreten.
Kunst kann oftmals sehr viel für die Änderung des individuellen
und kollektiven Bewusstsein bewirken - mehr als 1000 Worte.
Text: Armin Emrich (Dipl. Päd.)
Erziehungswissenschaftler
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